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Es werden von uns konti- nuierlich im Rahmen des Bauablaufes Abnahmenunter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der jeweiligen DIN -Normen sowie der gestalterischen Umsetzung der Planungs- vorgaben der durch die Firmen erbrachten Leistungen durchgeführt 
als Teilabnahmen im Zusammenhang mit der Weiterführung von Arbeiten durch nachfolgende Gewerke oder als Schluß- abnahme. Diese Ab- nahmen werden sowohl in Vertretung des Auftrag- gebers als auch als bau- technische Beratung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter durchgeführt und unter Zugrundelegung der Verträge und einschlägigen Gesetze in erarbeiteten Abnahmeprotokollen festgehalten.

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