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Die Kostenkontrolle basiert im ersten Ansatz auf Grundlage des HOAI Leistungsbildes in der Vorplanung auf Grund einer Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach wohnungsrechtlichem Berechnungsrecht, danach in der Entwurfsplanung anhand einer Kostenberechnung gem. DIN 276 oder nach wohnungsrechtlichem Berechnungs recht anhand verläßlicher jahrelanger ausgewerteten Projektdaten. Im Rahmen der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, und daraus folgernd die Aufstellung des Kostenanschlages aus Einheits- und Pauschalpreisen der Angebote ergibt sich eine spezifische Kostenkontrolle durch Vergleiches des Kostenanschlages mit der Kostenberechnung als Grundlage der Kostenkontrolle. 
Durch Einsatz von entsprechender EDV wird von uns eine baubegleitende kontinuierliche Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag als Kostenfeststellung durchgeführt. Diese Verfahren beinhalten für alle Beteiligten einen gläsernen Überblick des Baugeschehens , d.h. zu jedem Zeitpunkt des Bauablaufes eine genaue Kostenkontrolle, die es dem Bauherrn ermöglicht gemeinsam mit den Planungsbeteiligten rechtzeitig einzugreifen, um etwaige Kostenüberschreitungen zu vermeiden bzw. bei entsprechender Vorplanung gar nicht erst aufkommen zu lassen.

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